Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Beratungsleistungen, Versicherungslösungen und die Zusammenarbeit mit FOKUS.
Als unabhängiger Broker sind wir an keinen Versicherer gebunden. Wir vertreten ausschliesslich Ihre Interessen – nicht die eines Produktgebers. Das bedeutet: Wir vergleichen den gesamten Markt, empfehlen die beste Lösung und begleiten Sie auch im Schadenfall.
Wir sind auf Schweizer KMU spezialisiert – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum mittelgrossen Industrieunternehmen mit mehreren Standorten. Unsere Lösungen sind skalierbar und immer auf Ihre Grösse zugeschnitten.
Wir betreuen Kunden in der ganzen Deutschschweiz. Erstgespräche führen wir auch per Video-Call durch, persönliche Besuche vor Ort sind bei Bedarf selbstverständlich möglich.
Das Erstgespräch und die Analyse Ihrer bestehenden Lösungen sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Unsere Vergütung erfolgt durch Courtagen, die von den Versicherern bezahlt werden – für Sie entstehen keine zusätzlichen Beratungshonorare.
Ein Brokerwechsel ist unkompliziert und kostenlos. Laufende Verträge müssen nicht aufgelöst werden – lediglich die Brokerverbindung wird umgeschrieben. Wir übernehmen alle administrativen Schritte.
Ja, das ist ein häufiger Einstiegspunkt. Wir analysieren Ihre bestehenden Versicherungen auf Lücken, Doppeldeckungen und Preisoptimierungspotenzial – ohne Verpflichtung zur Zusammenarbeit.
Eine Risikoanalyse umfasst die systematische Erfassung, Bewertung und Priorisierung aller betrieblichen Gefahren. Abhängig von der Grösse Ihres Unternehmens dauert eine vollständige Analyse 1–3 Tage. Das Ergebnis ist ein praxistauglicher Bericht mit konkreten Massnahmenempfehlungen.
Sie erhalten einen strukturierten Bericht mit Prioritätenmatrix. Im nächsten Schritt entwickeln wir gemeinsam eine Risikostrategie: Welche Risiken sollen versichert, welche sollen durch Prävention reduziert, welche sollen bewusst getragen werden?
In der Schweiz ist die Unfallversicherung (UVG) für alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Das Krankentaggeld (KTG) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in den meisten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) gefordert. Wir klären für Sie, welche Pflichten für Ihre Branche und Ihren Betrieb gelten.
Die Unfallversicherung nach UVG deckt gesetzliche Mindestleistungen. Die Zusatzversicherung (UVG-Z) erweitert diese Leistungen – z.B. höherer Lohnersatz, Halbprivat- oder Privatspital, verbesserte Todesfallleistungen. Besonders für Kader- und Schlüsselpersonen empfehlen wir eine UVG-Z.
Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung – insbesondere bei Veränderungen im Betrieb (Mitarbeiterwachstum, neue Standorte, veränderte Lohnsummen, neue Maschinen oder Fahrzeuge). Wir erinnern Sie proaktiv und koordinieren die Anpassungen.
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Kontaktieren Sie uns direkt – unverbindlich und kostenlos.
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